Beitragsordnung 

Beitragsordnung des LZG

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Die festgesetzten Beträge werden in dem Jahr erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

Beiträge für Mitglieder:

Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 40,00 € im Jahr. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Schwerbehinderte sowie Inhaber*innen  des Gießen-Passes zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 20,00 €. In weiteren begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag durch den Vorstand ermäßigt werden.

Der Mitgliedsbeitrag für Partnerschaften beträgt 60,00 €/ Jahr.

Der Mitgliedsbeitrag ist fällig bis zum 31.3. des Jahres und wird durch Einzugsermächtigung erhoben.

Bei Vereinsbeitritt nach dem 30. Juni erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.

Fördermitglieder unterstützen den Verein mit einem höheren jährlichen Beitrag ab 150,00 €/ Jahr und wirken so maßgeblich mit, die Qualität der Programmarbeit zu sichern. Das Fördermitglied erhält als Serviceangebote: Last-Day-Kartenservice – auch für bereits ausverkaufte Veranstaltungen wird eine Karte bis zum Vortag der Veranstaltung bereitgehalten (exklusiv der „Heimsuchungen“), Signierservice – Mitarbeiter*innen des LZG lassen Bücher für Fördermitglieder signieren, auch wenn diese nicht an der Lesung teilnehmen können. Zusätzlich erhalten Fördermitglieder eine exklusive Jahresgabe.

Fördermitglieder ab 300,00 € erhalten alle oben aufgelisteten Vergünstigungen sowie Last-Day-Kartenservice inklusive „Heimsuchung“.

Die Fördermitgliedschaft ist eine Erweiterung der bisherigen Mitgliedschaft, das heißt, hinzu kommen alle Vergünstigungen, die ohnehin als Mitglied in Anspruch genommen werden können: Freien oder vergünstigten Eintritt zu allen Veranstaltungen, regelmäßige Zustellung des Newsletters per E-Mail, Teilnahme an den Programmsitzungen. Gerne stellen wir zudem eine Spendenbescheinigung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag aus.

 

Firmenfördermitgliedschaften beginnen ab 500,00 €/ Jahr, diese beinhalten alle oben genannten Vergünstigungen, ausschließlich des Besuchs der „Heimsuchungen“. Ab einem jährlichen Beitrag von mindestens 1.000,00 € wird das Firmenlogo in das Programmheft aufgenommen.


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