Abbuchung des Mitgliedsbeitrags und Rückblick auf die Jahreshauptversammlung (19.02.2016) mit Protokoll, Satzungsänderung und neuer Beitragsordnung

Liebe Mitglieder des Literarischen Zentrums,

wir möchten Sie heute darauf hinweisen, dass der jährliche Mitgliedsbeitrag am 22. März 2016 mittels SEPA-Verfahren von Ihrem Konto abgebucht wird.

Die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung wird weiter als SEPA-Basis-Lastschriftmandat geführt. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet DE11ZZZ00000515714, Ihre individuelle Mandatsreferenznummer finden Sie auf Ihrem Kontobeleg.

Wenn sich im vergangenen Jahr Ihre Kontodaten geändert haben oder zum angekündigten Termin keine Kontodeckung vorliegt, möchten wir Sie bitten, uns dies rechtzeitig mitzuteilen, da sonst Rückbuchungskosten entstehen, die der Verein tragen muss. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an unser Büro oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Sollte bei Ihnen aufgrund eines abgeschlossenen Studiums oder sonstiger Veränderungen die Berechtigung für den ermäßigten Mitgliedsbeitrag nicht mehr vorliegen, würden wir uns sehr über eine entsprechende Mitteilung freuen.

Unten finden Sie neben dem Protokoll der diesjährigen Jahreshauptversammlung, die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung sowie die neue Beitragsordnung. Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner Mitglied sind und daher von der neuen Partnermitgliedschaft Gebrauch machen wollen, würden wir Sie um eine kurze Mitteilung per E-Mail (info@lz-giessen.de) oder telefonisch bitten. Wir passen Ihre Beiträge dann gerne an.

Wir freuen uns, dass die Jahreshauptversammlung am Freitag, den 19.2., wie auch in den Vorjahren sehr gut besucht war und möchten uns auf diesem Wege nochmal für Ihr zahlreiches Erscheinen bedanken. Es ist schön zu sehen, dass unser Verein weiterhin wächst und wir uns mittlerweile über mehr als 200 Mitglieder und stets sehr harmonisch ablaufende Versammlungen freuen dürfen!

Satzungsänderung der LZG-Satzung vom 13.12.2010

Bisher:

§ 7 Mitgliederversammlung

(9) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der vertretenen Mitglieder, soweit diese Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Abgestimmt wird offen durch Handzeichen. Gewählt wird schriftlich und geheim. Bei Stimmengleichheit wird unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl durchgeführt. Eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen ist erforderlich

a) für eine Satzungsänderung,
b) für die Auflösung des Vereins,
c) für die Änderung des Vereinsnamens.
Eine Änderung des Vereinszwecks kann nur von allen Mitgliedern einstimmig beschlossen
werden.

§ 9 Mitglieder und Mitgliedsbeiträge

Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 30,00 Euro im Jahr, für juristische Personen mindestens 60,00 Euro. Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro. In weiteren begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag durch den Vorstand ermäßigt werden. Für das Jahr 2009 beträgt der Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen 10,00 Euro, ermäßigt 5,00 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ist fällig bis zum 31.03. des Jahres.

Neu:

§ 7 Mitgliederversammlung

(9) Die Mitgliederversammlung entscheidet mit der Mehrheit der vertretenen Mitglieder, soweit diese Satzung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Abgestimmt wird offen durch Handzeichen. Eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen ist erforderlich

a) für eine Satzungsänderung;
b) für die Auflösung des Vereins;
c) für die Änderung des Vereinsnamens;
d) für eine Änderung des Vereinszwecks.

Gewählt wird schriftlich und geheim, soweit nicht die Mitgliederversammlung eine andere Art der Abstimmung einstimmig beschließt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit wird unter den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl durchgeführt.


§ 9 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest.

Neue Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Die festgesetzten Beträge werden in dem Jahr erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

Beiträge für Mitglieder:

Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 30,00 € im Jahr. Schüler/-innen, Studierende, Auszubildende sowie Zivil- und Wehrdienstleistende zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15,00 €. In weiteren begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag durch den Vorstand ermäßigt werden.

Der Mitgliedsbeitrag für Partnerschaften beträgt 50,00 €/ Jahr.

Der Mitgliedsbeitrag ist fällig bis zum 31.03. des Jahres und wird durch Einzugsermächtigung erhoben.

Bei Vereinsbeitritt nach dem 30. Juni erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.

Fördermitglieder unterstützen den Verein mit einem höheren jährlichen Beitrag ab 150,00 €/ Jahr und wirken so maßgeblich mit, die Qualität der Programmarbeit zu sichern. Das Fördermitglied erhält als Serviceangebote: Last-Day-Kartenservice – auch für bereits ausverkaufte Veranstaltungen wird eine Karte bis zum Vortag der Veranstaltung bereitgehalten (exklusiv der „Heimsuchungen“), Signierservice – Mitarbeiter des LZG lassen Bücher für Fördermitglieder signieren, auch wenn diese nicht an der Lesung teilnehmen können. Zusätzlich erhalten Fördermitglieder eine exklusive Jahresgabe.

Fördermitglieder ab 300,00 € erhalten alle oben aufgelisteten Vergünstigungen sowie Last-Day-Kartenservice inklusive „Heimsuchung“.

Die Fördermitgliedschaft ist eine Erweiterung der bisherigen Mitgliedschaft, das heißt, hinzu kommen alle Vergünstigungen, die ohnehin als Mitglied in Anspruch genommen werden können: Freien oder vergünstigten Eintritt zu allen Veranstaltungen, regelmäßige Zustellung des Newsletters per E-Mail, Teilnahme an den monatlichen Programmsitzungen. Gerne stellen wir zudem eine Spendenbescheinigung über den jährlichen Mitgliedsbeitrag aus.

Firmenfördermitgliedschaften beginnen ab 500,00 €/ Jahr, diese beinhalten alle oben genannten Vergünstigungen, ausschließlich des Besuchs der „Heimsuchungen“. Ab einem jährlichen Beitrag von mindestens 1.000,00 € wird das Firmenlogo in das Programmheft aufgenommen.

Protokoll der Jahreshauptversammlung

Datum: Freitag, 19.02.2016
Uhrzeit: 19 Uhr
Ort: KiZ

Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellung der fristgerechten Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
2. Genehmigung des letzten Protokolls
3. Berichte
a. des Vorsitzenden
b. des Schatzmeisters
c. der Kassenprüfer
4. Entlastung des Vorstands
5. Satzungsänderung und neue Beitragsordnung
6. Verschiedenes

TOP 1: Begrüßung, Feststellung der fristgerechten Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Feuchert eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die fristgerechte Ladung
sowie die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2: Genehmigung des letzten Protokolls
Das Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung wird mit zwei Enthaltungen genehmigt.

TOP 3: Berichte

a) Bericht des Vorsitzenden
Herr Feuchert beginnt seinen Bericht mit einigen Worten über das Erzählen, Deuten und Lesen von Geschichten, über das Glück, sich mit der eigenen Existenz lesend auseinanderzusetzen, sei es, um eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbst zu erreichen oder um dieser Auseinandersetzung vielleicht gerade zu entfliehen.
2015 hat das LZG 44 Veranstaltungen organisiert, bei denen dies alles auch wieder geschehen konnte, davon 27 Kooperationsveranstaltungen und zwei Workshops. 3500 Menschen haben insgesamt diese Veranstaltungen besucht und sich zuhörend, diskutierend und deutend mit Geschichten auseinandergesetzt. Im September hat mit der ‚Magisches Baumhaus-Lesung‘ die 200. Veranstaltung des LZG stattgefunden und der Verein konnte außerdem 2015 sein 200. Mitglied begrüßen.
Große Autoren der deutschen und internationalen Literatur waren zu Gast, etwa Jan Seghers, Karen Köhler, Nino Haratischwili, Maja Haderlap, Judith Holofernes, Flix, Reinhard Kleist, Nina George, Uwe Timm, Martin Walker, Ilija Trojanow. Im Durchschnitt wurden die Veranstaltungen mit 80 Besuchern mehr als gut besucht.
Um dies alles zu organisieren und zu erreichen braucht es ein starkes Team. Herr Feuchert dankt an dieser Stelle den Programmleiterinnen Karina Fenner, die bis zum August im Amt war, und Madelyn Rittner, die seit September diese wichtige Stelle besetzt. Beide haben wesentlich zum Erfolg des LZG beigetragen. Auch Herrn Daniel Schneider, der als Volontär unter anderem geholfen hat, die Übergangszeit zwischen den beiden Programmleiterinnen zu überbrücken, dankt Herr Feuchert ausdrücklich. Herr Schneider wird nun vom neuen Volontär Marco Rasch abgelöst.
Weiterer Dank gebührt den vielen PraktikantInnen, ohne die vieles nicht machbar wäre.
2015 waren das das Jennifer Hölzinger, Nadine Bohland und Anna-Lena Panter, Svenja Gabriel-Jürgens und Marco Rasch. Aktuell sind Alina Groß, Anna-Lena Heid und Jennifer Neumann als Praktikantinnen tätig.
Auch den Vorstandskollegen dankt Herr Feuchert für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit:
Uwe Lischper, Peter Reuter, Wilfried Kämpf, Yvonne Castrup-Joeres, Christine Braun, Kai Bremer, Cora Dietl, Annette Eidmann, Marina Gust, Kerstin Kreuz, Maggie Thieme, Nicolaus Webler, Michael Weise und Susan Zeh-Fiedler.
Nicht zuletzt spricht Herr Feuchert seinen Dank all jenen Förderern und Unterstützern des Vereins aus, die durch ihre Zuwendungen das außergewöhnliche Programm des LZG überhaupt möglich machen: die Stadt Gießen und das Kulturamt, die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Gießen Marketing GmbH und Stadthallen Gesellschaft, die Erwin-Stein-Stiftung, die Pro Helvetia - Schweizer Kulturstiftung, die Hessische Leseförderung, das ZMI, die Frauenbeauftragte der JLU, der Hessische Literaturrat, die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen und seit 2016 auch die Volksbank Mittelhessen, wieder die OVAG und die Sparkasse Gießen.
Großer Dank geht natürlich auch an alle Mitglieder.
Frau Rittner dankt im Anschluss Herrn Feuchert für sein unermüdliches und hervorragendes Engagement.
Besonders engagierte Einzelpersonen werden mit einer Aufmerksamkeit bedacht: Karina Fenner (leider nicht anwesend), Daniel Schneider, Joachim Jacob, Susan Zeh-Fiedler, Nicolaus Webler (leider nicht anwesend).
Herr Marco Rasch, der neue Volontär des LZG stellt sich kurz vor und dankt für die Möglichkeit, weiterhin im LZG mitzuarbeiten.
b) Bericht des Schatzmeisters:
Herr Kämpf bedankt sich bei seiner Vorgängerin Frau Wagner für die problemlose Übergabe der Kassenunterlagen des vorangegangenen Jahres sowie für die hilfreiche Einweisung in die Buchungsprogramme. Er geht sodann auf den Finanzbericht des Jahres 2015 ein (Details siehe auch Anlage), der sich analog zum Bericht des Jahres 2014 gestaltet. Die Einnahmen beliefen sich im Jahre 2015 auf 32358,23 €, wobei zu erwähnen ist, dass dem LZG im Gegensatz zum Vorjahr die Förderung der OVAG (5000€), der Zuschuss der Erwin-Stein-Stiftung (2000€) sowie weitere Zuschüsse von Kooperationspartnern (4980€) fehlten. Das Kulturamt hat das Herbstprogramm des LZG mit zusätzlichen 3000€ unterstützt, es gab höhere Eintrittsgeldeinnahmen, mehr Mitgliedsbeiträge bei aktuell 209 Mitgliedern und zusätzliche Spendengelder.
Die Ausgaben beliefen sich 2015 auf 33041,20€, wobei sich hier ein Anstieg der Autorenkosten incl. Reisekosten feststellen ließ, zudem stiegen die Hotelkosten, ebenso die Personalkosten der Programmleitung mitsamt des Volontariats und die Medienkosten (Roll-Up).
Das LZG war ins Jahr 2015 mit einem Kontostand von 11.686,89€ gestartet und beendete das Jahr mit einem Stand von 10.584,96€. Da bereits Förderungen der Sparkasse, des Kulturamtes und der OVAG zugesagt wurden, wird das Programm fürs erste Halbjahr gut zu finanzieren sein.
Auf die Frage, weshalb die Hotel- und Raummietekosten im Vergleich zum Vorjahr um ca. 100% angestiegen seien, konnte Herr Feuchert berichten, dass zeitweise die Zusammenarbeit mit dem Hotel am Ludwigsplatz nicht möglich war (nun ist es wieder belegbar), so dass auf teurere Hotels ausgewichen werden musste. Zudem fanden insgesamt mehr Veranstaltungen statt, von denen einige in Räumlichkeiten stattfanden, für die Raummiete nötig war.
c) Bericht der Kassenprüfer:
Herr Roth berichtet von der zusammen mit Herrn Scherer durchgeführten Kassenprüfung. Sie konnten bekanntgeben, dass die Kasse mustergültig und sorgfältig geführt wurde und sämtliche Beträge stimmig nachvollziehbar waren. Die Kassenprüfer empfehlen den Vorstand zu entlasten.

TOP 4: Entlastung des Vorstandes
Herr Roth stellt den Antrag, den Vorstand zu entlasten. Bei der Abstimmung gibt es keine Gegenstimmen, der Antrag wird somit einstimmig mit einer Enthaltung genehmigt und der Vorstand entlastet.

TOP 5: Satzungsänderung und neue Beitragsordnung
Herr Kämpf erklärt, dass der Mitgliederversammlung eine Satzungsänderung vorgeschlagen wird, in der

1) die Beiträge für die Mitgliedschaften nicht mehr enthalten sind, sondern in einer eigenen Beitragsordnung aufgeführt werden, die von der Mitgliederversammlung angepasst werden kann, ohne dass dafür jedoch stets eine Satzungsänderung notwendig ist. Die Grundbeträge der Mitgliedschaften bleiben bestehen. (§9)
2) auf Empfehlung von Herrn Scherer die Möglichkeit einer offenen Abstimmung bei Wahlen enthalten ist, insofern die Mitgliederversammlung dies beschließt. Auf Bitte aus der Versammlung wird das Wort „einstimmig“ ergänzt. (§7)
3) eine Abstimmung bei Stimmengleichheit nicht mehr als abgelehnt gilt, sondern die Stimme des Versammlungsleiters entscheidet. (§7)
4) für eine Änderung des Vereinszweckes nicht mehr der einstimmige Beschluss der Mitglieder, sondern eine ¾ -Mehrheit erforderlich ist. (§7)

Die Änderungsvorschläge werden von der Versammlung diskutiert, bevor die Abstimmung beginnt. Herr Scherer bestätigt, dass es möglich sei, mit einer ¾ -Mehrheit über einen Punkt abzustimmen, der vormals Einstimmigkeit fordert (Punkt 4). Für die Vorschläge ist eine ¾ -Mehrheit erforderlich, bei 29 anwesenden Mitgliedern bedeutet dies mindestens 22 Ja-Stimmen.

Abstimmung:
1) alte Version: „Der Verein erhebt einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags beträgt 30,00 Euro im Jahr, für juristische Personen mindestens 60,00 Euro. Schüler, Studenten, Auszubildende, Zivil- und Wehrdienstleistende zahlen einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag von 15,00 Euro. In weiteren begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedsbeitrag durch den Vorstand ermäßigt werden. Für das Jahr 2009 beträgt der Mitgliedsbeitrag für natürliche und juristische Personen 10,00 Euro, ermäßigt 5,00 Euro.
Der Mitgliedsbeitrag ist fällig bis zum 31.03. des Jahres.“
vorgeschlagene Version: „Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung fest.“
Bei 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme gilt die vorgeschlagene Version als angenommen.

2) alte Version: „Gewählt wird schriftlich und geheim.“
vorgeschlagene Version: „Gewählt wird schriftlich und geheim, soweit nicht die Mitgliederversammlung einstimmig eine andere Art der Abstimmung beschließt.“
Bei 29 Ja-Stimmen gilt die vorgeschlagene Version als angenommen.

3) alte Version: „Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.“
vorgeschlagene Version: „Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.“
Bei 17 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen gilt die vorgeschlagene Version als abgelehnt.

4) alte Version: „Eine Änderung des Vereinszwecks kann nur von allen Mitgliedern einstimmig beschlossen werden.“
vorgeschlagene Version: „Eine Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen ist erforderlich (…) d) für eine Änderung des Vereinszwecks.“
Bei 25 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen gilt die vorgeschlagene Version als angenommen.

Anzumerken ist, dass der in der alten Satzungsversion unter §7 auftauchende Absatz (9) auch in der neuen Version Absatz (9) ist, die Nummerierung auf der Vorlage (Absatz (10)) ist durch eine Word-Funktion entstanden und kann ignoriert werden.

Die vorgeschlagene Beitragsordnung (siehe Anlage) wurde vom Vorstand sorgfältig erarbeitet und auch im Vergleich zu anderen Literaturhäusern erstellt. Sie wurde vom Vorstand angenommen und der Versammlung als Vorschlag unterbreitet. Herr Kämpf erläutert die neuen Details. Die Grundbeiträge bleiben bestehen, neu sind

1) Partnermitgliedschaften ab 50€
2) Fördermitgliedschaften ab 150€ mit entsprechenden Serviceleistungen (Signierservice,
Last-Day-Kartenservice exklusiv der „Heimsuchungen“, plus eine exklusive Jahresgabe)
3) Fördermitgliedschaften ab 300€ mit entsprechenden Serviceleistungen (Signierservice,
Last-Day-Kartenservice inklusive „Heimsuchung“, plus eine exklusive Jahresgabe)
4) Firmenmitgliedschaften ab 500€ mit entsprechenden Serviceleistungen (Signierservice,
Last-Day-Kartenservice exklusiv der „Heimsuchungen“, plus eine exklusive Jahresgabe),
ab einem Betrag von 1000€ wird das Firmenlogo in das Programmheft aufgenommen.

Die vorgeschlagene Ordnung wird von der Versammlung diskutiert. Es wird gefragt, ob regelmäßig überprüft wird, ob jemand noch Student etc. ist bzw. ob ein Nachweis regelmäßig erbracht werden muss. Dies geschieht nicht systematisch, es wird hierbei auf die Ehrlichkeit der Mitglieder gesetzt, was sich bislang bewährt hat.
Die Frage, weshalb bei den ermäßigten Mitgliedsbeiträgen keine Rentner etc. eingeschlossen sind, wird damit beantwortet, dass diese unter „begründete Ausnahmefälle“ zu zählen sind und auf diese Weise eingeschlossen werden.
Es wird gefragt, ob die „juristischen Personen“, die in der Beitragsordnung nicht mehr erwähnt sind, nicht mehr mit einem Jahresbeitrag von 60€ eine Mitgliedschaft erhalten. Dies ist in der Tat so nicht mehr vorgesehen.
Die Versammlung nimmt die Beitragsordnung einstimmig an.

TOP 6: Verschiedenes

a) Frau Rittner weist auf eine Benefiz-Veranstaltung mit Melanie Gärtner in Kooperation mit der Caritas hin, die am 1. März stattfinden wird. Sämtliche Einnahmen kommen der Aufnahmegruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu Gute. Man kann Tickets für 50€, 10€ und 5€ erstehen.
b) Ulrike Hofer teilt dem LZG mit, dass sie nach New York reisen und vielleicht dort bleiben wird.
c) Christian Sedlak, OVAG-Jugend-Literaturpreisträger von 2015, liest seine Erzählung „Omar versucht zu schlafen“.

Die Sitzung endet um 20:08 Uhr.

(Schriftführerin: Yvonne Castrup-Joeres) (Versammlungsleiter: Sascha Feuchert)

Mit den besten Grüßen
Ihr LZG-Team

Literarisches Zentrum Gießen e. V.
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Tel.: 49 (0) 641 - 972 825 17 | Fax: 49 (0) 641 - 972 825 19
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Kartenvorverkauf: Tourist-Information Gießen